In welchen gesetzlich geregelten Fällen kann ich meine Säule 3a auflösen?
• Erreichen des AHV-Alters (5 Jahre vorher möglich)
• Wohneigentumsförderung
• Einkauf in die eigene Pensionskasse
• Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit
• Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
• Bezug einer Invalidenrente