FreizügigkeitskontoDeine Pensionskasse. Sicher parkiert

Stellenwechsel, Babypause, Auszeit? Wenn du aus deinem Job austrittst, braucht dein Guthaben aus der Pensionskasse ein neues Zuhause. Im Freizügigkeitskonto parkierst du es ohne Wertschwankungen, ohne Börsenrisiken und ohne Gebühren.
Das bekommst du
Vorsorgen ohne Marktrisiko
Dein Vorsorgeguthaben liegt sicher auf dem Konto. Keine Börsenkurse, keine Schwankungen. Du weisst jederzeit, wie viel drauf ist.
Transparenz ohne Spesen
Transparente Gebührenstruktur
- Kostenlose Kontoeröffnung
- Vermögen, Zins- und Kapitalerträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei
- Keine Transaktionsgebühren
Wohneigentum finanzieren
Du kannst dein Freizügigkeitsguthaben für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen. Zwei Wege stehen dir offen: Vorbezug oder Verpfändung.
- Vorbezug: Kapital direkt ins Eigenheim investieren
- Verpfändung: Guthaben als Sicherheit hinterlegen
- Guthaben als Teil deiner Eigenheimfinanzierung einsetzbar — wir beraten dich gerne
Das musst du wissen
Downloads
Formulare
- Eröffnungsantrag FZ
- Reglement der Stiftung (FZ)
- Übertrag von anderer Säule (FZ)
- Antrag Übertrag an neue Pensionskasse
- Antrag Übertrag an andere FZ-Einrichtung
- Antrag Auszahlung infolge Alter (FZ)
- Antrag Auszahlung infolge Aufnahme selbstständiger Erwerbstätigkeit (FZ)
- Antrag Auszahlung infolge Invalidität (FZ)
- Antrag Rückerstattung an ehemalige Pensionskasse infolge Invalidität
- Antrag Auszahlung infolge Tod des Vorsorgenehmers (FZ)
- Antrag Auszahlung infolge Verlassens der Schweiz (FZ)
- Antrag Übertrag infolge Scheidung (FZ)
- Bestellung Durchführbarkeitserklärung
- Mitteilung Lebenspartnerschaft (FZ)
- Antrag Auszahlung zur Wohneigentumsförderung (FZ)
- Antrag Rückzahlung Vorbezug Wohneigentumsförderung
- Bestätigung Verpfändung zur Wohneigentumsförderung (FZ)
- Vereinbarung über die Verwendung von Freizügigkeitsmitteln zur Wohneigentumsförderung Ausland
- Merkblatt: WEF-Vorbezug
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